FG Saarland - Urteil vom 19.01.1999
1 K 133/97
Normen:
AO § 227 ;
Fundstellen:
EFG 1999, 367

Wertverlust bei Fremdwährungsdarlehen und Erlass von Steuern; des Erlasses von Einkommensteuer für 1983 und 1984

FG Saarland, Urteil vom 19.01.1999 - Aktenzeichen 1 K 133/97

DRsp Nr. 2002/1181

Wertverlust bei Fremdwährungsdarlehen und Erlass von Steuern; des Erlasses von Einkommensteuer für 1983 und 1984

Die Umwandlung einer Darlehensschuld in ein Fremdwährungsdarlehen und der infolge nachteiliger Kursveränderungen erlittene Vermögensverlust erlitten, stellt keinen Grund für den Erlass der Steuer dar.

Normenkette:

AO § 227 ;

Tatbestand:

Der Kläger erzielt als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Außerdem fließen ihm Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen zu.