Wertzuwachs; Unternehmenswert; Stille Reserve; Geschäftsführergehalt; Angemessenheit; Ertragsfähigkeit - Steigerung des Unternehmenswertes kein Bemessungskriterium für das Geschäftsführergehalt
FG Hessen, Urteil vom 27.06.2001 - Aktenzeichen 4 K 752/01
DRsp Nr. 2002/4579
Wertzuwachs; Unternehmenswert; Stille Reserve; Geschäftsführergehalt; Angemessenheit; Ertragsfähigkeit - Steigerung des Unternehmenswertes kein Bemessungskriterium für das Geschäftsführergehalt
Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer wäre selbst bei herausragenden Leistungen des Geschäftsführers, die ein hohes Gehalt rechtfertigen, auf Dauer nicht bereit, für dessen Bezahlung den gesamten Gewinn des Unternehmens zu opfern.