OLG Hamburg - Urteil vom 11.06.2020
15 U 88/19
Normen:
RVG -VV Nr. 2300; EGRDG § 4 Abs. 5;
Fundstellen:
NJW-RR 2020, 1380
WRP 2021, 89
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 05.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 312 O 606/15

Wettbewerbsrechtliche UnterlassungsansprücheErsatz von AbmahnkostenGeltendmachung von Inkassokosten durch einen Inkassodienstleister in einer nicht umfangreichen oder schwierigen AngelegenheitZulässigkeit von Äußerungen in einem Anschreiben eines Inkassodienstleisters an einen Schuldner

OLG Hamburg, Urteil vom 11.06.2020 - Aktenzeichen 15 U 88/19

DRsp Nr. 2020/9632

Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche Ersatz von Abmahnkosten Geltendmachung von Inkassokosten durch einen Inkassodienstleister in einer nicht umfangreichen oder schwierigen Angelegenheit Zulässigkeit von Äußerungen in einem Anschreiben eines Inkassodienstleisters an einen Schuldner

Orientierungssätze: 1. Zur Reichweite des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs bei Geltendmachung von Inkassokosten durch einen Inkassodienstleister in einer nicht umfangreichen oder schwierigen Angelegenheit, die eine 1,3-Gebühr gemäß Ziffer 2300 VV RVG übersteigen: