OLG Brandenburg - Urteil vom 13.09.2005
6 U 158/04
Normen:
StBerG §§ 3 ff. § 8 Abs. 2 § 23 ; HGB § 74 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 16.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 51 O 106/04

Wettbewerbswidriges Verhalten eines Steuerberaters nach beendetem Arbeitsverhältnis mit einem Lohnsteuerhilfeverein

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.09.2005 - Aktenzeichen 6 U 158/04

DRsp Nr. 2007/1300

Wettbewerbswidriges Verhalten eines Steuerberaters nach beendetem Arbeitsverhältnis mit einem Lohnsteuerhilfeverein

Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht besteht kein Anspruch eines Unternehmens auf den Fortbestand des Kunden- oder Mitgliederstammes. Das Abwerben von Kunden ist Teil des Wettbewerbs. Daher kann auch das Einbrechen in fremde Vertragsbeziehungen nicht wettbewerbswidrig sein, wenn ein Kunde dazu bewogen wird, einen Vertrag unter Wahrung der Kündigungsfristen aufzulösen und keine besonderen Unlauterkeitsmomente hinzutreten.

Normenkette:

StBerG §§ 3 ff. § 8 Abs. 2 § 23 ; HGB § 74 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist ein von der Oberfinanzdirektion K... anerkannter eingetragener Lohnsteuerhilfeverein. Er unterhält in der gesamten Bundesrepublik Deutschland 2.000 Beratungsstellen und hat über 350.000 Mitglieder. Der Beklagte war für den Kläger aufgrund Beratungsstellenvertrages vom 30.4.1993 (Bl. 8-11 d. A.) als freier Mitarbeiter in F... und P... tätig. In diesem Vertrag heißt es:

10. Nach Beendigung dieses Vertrages, ob einer fristgemäßen oder fristlosen Kündigung wegen, ist der Obmann verpflichtet, sich innerhalb eines Jahres vom Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an gerechnet, keinem anderen Lohnsteuerhilfeverein anzuschließen, ausgenommen hiervon ist die Bestellung als Angehöriger der rechts- oder steuerberatenden Berufe.