Die Berufung des Beklagten gegen das am 21.07.2015 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld (in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 05.08.2015) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 1. der Urteilsformel des angefochtenen Urteils folgenden neuen Wortlaut erhält:
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