Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens der Dienste als Testamentsvollstrecker durch einen Steuerberater
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2000 - Aktenzeichen 20 U 41/00
DRsp Nr. 2004/8875
Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens der Dienste als Testamentsvollstrecker durch einen Steuerberater
»Die geschäftsmäßige Übernahme von Testamentsvollstreckungen ist von den Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes nicht freigestellt, wenn die Ernennung zum Testamentsvollstrecker auf privater Verfügung beruht. Steuerberatern ist die Übernahme auch nicht als bloße rechtliche Hilfs- oder Nebentätigkeit zu sonstigen verwaltenden Aufgaben erlaubt.«
Normenkette:
UWG § 1 ; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanz: LG Krefeld, - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 158/99