LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 25.01.2022
6 Sa 199/21
Normen:
BetrVG § 102 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2; SGB IX § 167 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 06.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1855/20

Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGBVerleumdung von Arbeitskollegen als wichtiger GrundUmfassende Interessenabwägung bei einer fristlosen KündigungBetriebliches Eingliederungsmanagement als Teil der Verhältnismäßigkeitsprüfung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.01.2022 - Aktenzeichen 6 Sa 199/21

DRsp Nr. 2022/11052

Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB Verleumdung von Arbeitskollegen als wichtiger Grund Umfassende Interessenabwägung bei einer fristlosen Kündigung Betriebliches Eingliederungsmanagement als Teil der Verhältnismäßigkeitsprüfung

1. Bei einer fristlosen Kündigung ist zunächst zu prüfen, ob der Sachverhalt ohne seine besonderen Umstände "an sich", d. h. typischerweise, als wichtiger Grund geeignet ist. Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der Umstände des Falles jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht. 2. Die Verleumdung von Arbeitskollegen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für die Betroffenen bedeutet, stellt zugleich einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten dar und kann auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.