BFH vom 08.02.1996
III R 127/93

Widerlegung der Zugangsvermutung (Drei-Tage-Frist)

BFH, vom 08.02.1996 - Aktenzeichen III R 127/93

DRsp Nr. 1997/8266

Widerlegung der Zugangsvermutung (Drei-Tage-Frist)

Wird lediglich die Ablichtung einer Seite des Posteingangsbuchs vorgelegt, in dem nicht das Datum des Eingangs der Einspruchsentscheidung, sondern das der Eintragung vermerkt ist, und weicht das Schriftbild der Eintragung vom einheitlichen Schriftbild der übrigen Eintragungen ab, ist die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO (Drei-Tage-Frist) nicht widerlegt worden.

Für die Praxis:

Aufgrund der Zurückverweisung des BFH wird das FG im zweiten Rechtsgang zu prüfen haben, ob die Klage rechtzeitig erhoben worden ist. Nach Ansicht des BFH bietet es sich an, die mit der Führung des Posteingangsbuchs betraute Person als Zeugin zu vernehmen. Zudem drängt sich die Vorlage des gesamten Posteingangsbuchs auf.