FG Niedersachsen - Urteil vom 16.11.2006
6 K 107/06
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;

Widerlegung des Vermögensverfalls in der Insolvenz nur bei umfassender Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse - Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Zulassung; Schuldnerverzeichnis; Insolvenz; Vermögensverfall; Vermutung; Widerlegung

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.11.2006 - Aktenzeichen 6 K 107/06

DRsp Nr. 2007/12926

Widerlegung des Vermögensverfalls in der Insolvenz nur bei umfassender Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse - Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Zulassung; Schuldnerverzeichnis; Insolvenz; Vermögensverfall; Vermutung; Widerlegung

1. Ist ein Steuerberater mit mehreren Haftbefehlen in das Schuldnerverzeichnis eingetragen, so befindet er sich im Vermögensverfall. 2. Die Vermutung des Vermögensverfalls ist zwar widerlegbar. Dazu bedarf es aber bei eröffnetem Insolvenzverfahren der genauen Angabe von Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass im Einzelfall tatsächlich kein Vermögensverfall gegeben ist.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um den Widerruf der Zulassung des Klägers als Steuerberater.

Der 19XX geborene Kläger wurde 19XX zum Steuerberater bestellt. Bis zum Ende des Jahres 2002 war der Kläger mit der Steuerberaterin A. im Rahmen einer GbR tätig. Nach Auflösung der GbR führte der Kläger seit dem Jahr 2003 in B. eine Steuerberatungskanzlei in der Rechtsform eines Einzelunternehmens.