Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Beklagte zu Recht die Bestellung des Klägers als Steuerberater wegen Vermögensverfalls widerrief.
Der Kläger ist seit 19XX als Steuerbevollmächtigter und seit 19XX als Steuerberater tätig. Bis Oktober 200X war er als Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft tätig; nach eigenem Vortrag wird er - nach Überwindung einer zwischenzeitlichen Erkrankung - in Zukunft als Angestellter bei einem anderen Steuerberater tätig sein können.
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