Die Klägerin wendet sich gegen den Widerruf ihrer Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft.
Die Klägerin, eine GmbH, übt nach ihrem im Handelsregister eingetragenen Gegenstand "die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten" aus.
Der letzte Steuerberater-Geschäftsführer Herr A schied am ... 2019 aus der Klägerin aus. Dies wurde am ... 2019 ins Handelsregister eingetragen. Danach war Herr Rechtsanwalt Dr. B alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer.
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