Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen den ihm am 15. Juni 2021 zugestellten Gerichtsbescheid des 1. Senats des Hessischen Anwaltsgerichtshofs wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 12.500 € festgesetzt.
I.
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