FG Düsseldorf - Urteil vom 16.10.2013
2 K 3644/12 StB
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 1; StBerG § 57 Abs. 4 Nr. 2; StBerG § 58 Satz 2 Nr. 5a; GG Art.12 Abs.1;
Fundstellen:
DStRE 2014, 893

Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater im Produktvertrieb und der Kunden-Akquise

FG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2013 - Aktenzeichen 2 K 3644/12 StB

DRsp Nr. 2013/25467

Widerruf der Bestellung als Steuerberater – Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater im Produktvertrieb und der Kunden-Akquise

Die Voraussetzungen des § 58 Satz 2 Nr. 5 Buchst. a StBerG für die Zulässigkeit einer Angestelltentätigkeit eines Steuerberaters liegen nicht vor, wenn er im Rahmen des Anstellungsverhältnisses als sogenannter Syndikus-Steuerberater im Produktvertrieb und der Kunden-Akquise tätig wird und einen am Umsatz orientierten variablen Vergütungsanteil erhält. Der Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen der bei dieser Sachlage bestehenden Gefahr der Beeinträchtigung der unabhängigen Berufsausübung stellt keinen Verstoß gegen die Berufsfreiheit des Art.12 Abs.1 des Grundgesetzes dar.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 1; StBerG § 57 Abs. 4 Nr. 2; StBerG § 58 Satz 2 Nr. 5a; GG Art.12 Abs.1;

Tatbestand

Der Kläger wurde 2008 als Steuerberater bestellt. Von 2008 bis 2011 war er als Syndikus-Steuerberater als Leiter der Steuerabteilung der E GmbH& Co. KG tätig. Von Oktober 2011 bis März 2012 war er als Direktor … bei der S AG in X-Stadt beschäftigt.