FG Köln, vom 27.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 4136/02
Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Vermögensverfall
BFH, Beschluss vom 11.06.2004 - Aktenzeichen VII B 272/03
DRsp Nr. 2004/14401
Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Vermögensverfall
1. Nach ständiger BFH-Rspr. ist die durch den Tatbestand des § 46 Abs. 2 Nr. 4StBerG begründete gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls (hier: Eintragung in das Schuldnerverzeichnis) widerlegbar.2. Dabei obliegt es dem Steuerberater, im Einzelnen substantiiert die Umstände vorzutragen, die zur Widerlegung der Vermutung führen.3. Ob dem Steuerberater die Widerlegung der Vermutung gelungen ist, ist eine im Einzelfall vom Tatsachengericht auf der Grundlage der Würdigung der festgestellten Tatsachen zu beantwortende Frage.