BFH - Beschluss vom 04.04.2005
VII B 304/04
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 26.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 3127/03

Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Vermögensverfall

BFH, Beschluss vom 04.04.2005 - Aktenzeichen VII B 304/04

DRsp Nr. 2005/10410

Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Vermögensverfall

1. Nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG wird ein Vermögensverfall des Steuerberaters u. a. dann vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist. Es liegt daher auf der Hand, dass die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerberaters nach der InsO eintretenden Rechtsfolgen nicht geeignet sein können, die Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen.2. Allein die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation des in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu bereinigen, hat noch nicht zur Folge, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse nunmehr als geordnet zu betrachten wären.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;

Gründe: