FG Hessen, vom 15.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 1698/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
BFH, Beschluss vom 18.08.2005 - Aktenzeichen VII B 84/05
DRsp Nr. 2005/18919
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
Die Frage, ob Auftraggeberinteressen trotz des Vermögensverfalls des Steuerberaters ausnahmsweise dann als nicht gefährdet anzusehen sind, wenn der Steuerberater ausschließlich nur als Angestellter tätig ist bzw. tätig sein will, ist nicht grds. klärungsbedürftig, da sie durch die Rechtsprechung des BFH bereits beantwortet und verneint worden ist.