FG Niedersachsen - Urteil vom 07.03.2013
6 K 344/12
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;

Widerruf der Bestellung als Steuerberater

FG Niedersachsen, Urteil vom 07.03.2013 - Aktenzeichen 6 K 344/12

DRsp Nr. 2014/64

Widerruf der Bestellung als Steuerberater

Zu den Voraussetzungen des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls. Die Vermutung eines Vermögensverfalls ist widerlegbar. Eine Gefährdung von Auftraggeberinteressen lässt sich nicht ausschließen, wenn feststeht, dass der Steuerberater in seinen sonstigen geschäftlichen oder eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um den Widerruf der Bestellung des Klägers als Steuerberater.

Der am xx.xx.xx geborene Kläger wurde xxxx zum Steuerberater bestellt und führt eine Steuerberatungskanzlei in A..