I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Steuerberater. Er hat seit längerem erhebliche Schulden, und zwar zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung fast ... DM Steuerschulden sowie knapp ... DM sonstige Verbindlichkeiten. Ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Klägers ist im Januar 1999 mangels Masse abgewiesen worden. Im Juli 1999 ist der Kläger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er ist jetzt als angestellter Steuerberater tätig.
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