FG Niedersachsen - Urteil vom 17.09.2004
6 K 585/04
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 1430

Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall. Insolvenz - Indizwirkung der Insolvenz als Widerrufsgrund für die Bestellung zum Steuerberater

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.09.2004 - Aktenzeichen 6 K 585/04

DRsp Nr. 2005/20348

Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall. Insolvenz - Indizwirkung der Insolvenz als Widerrufsgrund für die Bestellung zum Steuerberater

1. Die Bestellung als Steuerberater ist zu widerrufen, wenn dieser in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Auftraggeber nicht gefährdet sind. 2. Die durch Eintragung im Schuldnerverzeichnis begründete Vermutung des Vermögensverfalls kann nur durch die genauen Angaben von Tatsachen widerlegt werden, aus denen sich ergibt, dass im Einzelfall trotz bestehender Eintragung tatsächlich kein Vermögensverfall gegeben ist.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um den Widerruf des Klägers als Steuerberater.

Der 1955 geborene Kläger wurde 1984 zum Steuerbevollmächtigten und 1990 zum Steuerberater bestellt. Er war in der Folgezeit selbständig tätig.