FG Münster - Urteil vom 16.01.2002
7 K 7966/00 StB
Normen:
StBerG § 40 Abs. 2 S 2 ; StBerG § 40 Abs. 2 S 2 Nr. 1 ; StBerG § 46 Abs. 2 ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 1 ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ; StBerG § 48 Abs. 1 ; StBerG § 48 Abs. 1 Nr. 3 ; StBerG § 57 Abs. 1 ; StBerG § 57 Abs. 4 ; StBerG § 57 Abs. 4 Nr. 1 ; StBerG § 157 Abs. 6 ; ZPO § 915 ; ZPO § 915 a ; StPO § 153 a Abs. 1 ; StBerG § 40 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 716

Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - kein Ausschluss der Gefährdung von Mandanteninteressen mangels positiver Zukunftsprognose

FG Münster, Urteil vom 16.01.2002 - Aktenzeichen 7 K 7966/00 StB

DRsp Nr. 2002/4659

Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - kein Ausschluss der Gefährdung von Mandanteninteressen mangels positiver Zukunftsprognose

1) Das Gericht ist nicht gehalten, die mündliche Verhandlung in einem Verfahren wegen des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater zu vertagen, weil bei einem Aufschub der Entscheidung die Aussicht auf Konsolidierung der wirtschaftlichen Situation des Klägers besteht. 2) Die Gefährdung von Auftraggeberinteressen ist nur dann mit der Folge ausgeschlossen, dass der vermutete oder tatsächliche Vermögensverfall des Steuerberaters nicht zum Widerruf seiner Bestellung führt, wenn aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalls festgestellt werden kann, dass der Steuerberater voraussichtlich trotz Vermögensverfalls die Interessen seiner Mandanten in jeder Hinsicht sorgfältig und zuverlässig wahrnehmen wird. Dabei kommt insbesondere dem Umstand Bedeutung zu, ob der Steuerberater die desolate Vermögenslage beherrscht.