FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.06.2007
2 K 2485/06
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ; ZPO § 915 ; ZPO § 915a Abs. 1 ;

Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.06.2007 - Aktenzeichen 2 K 2485/06

DRsp Nr. 2007/17455

Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

Eine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls erfordert, dass der in Vermögensverfall geratene Steuerberater seine gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend darlegt. Die Vorlage von Bilanzen genügt hierzu nicht.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ; ZPO § 915 ; ZPO § 915a Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist der Widerruf der Bestellung des Klägers als Steuerberater wegen Vermögensverfalls.

Der am ... 1941 geborene Kläger ist seit Dezember 1968 als Steuerbevollmächtigter und seit Mai 1975 als Steuerberater bestellt. Außerdem hatte er die Qualifikation als Wirtschaftsprüfer. Auf die diesbezügliche Bestellung hat er am 25. November 2005 verzichtet; die Wiederbestellung wurde beantragt. Er ist seit 1962 verheiratet. Die Eheleute haben einen gemeinsamen Sohn ..., geboren 1967.