FG Sachsen - Urteil vom 02.09.2010
6 K 2306/09
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;

Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls bei Niederschlagung der Steuerrückstände

FG Sachsen, Urteil vom 02.09.2010 - Aktenzeichen 6 K 2306/09

DRsp Nr. 2011/11207

Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls bei Niederschlagung der Steuerrückstände

Die durch die Eintragungen der Haftbefehle zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Schuldnerverzeichnis bestehende gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls eines Steuerberaters, die einen Widerruf der Bestellung als Steuerberater gem. § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG bedingt, lässt sich weder mit erheblichen Immobilienvermögen widerlegen, wenn dessen Werthaltigkeit nicht nachgewiesen wird, noch mit der verwaltungsinternen Niederschlagung der Steuerrückstände. Eine Niederschlagung beinhaltet keinen Erlass.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Beklagte die Zulassung zum Steuerberater widerrufen kann.