BFH - Beschluss vom 09.04.2009
VII B 113/08
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 1282
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 07.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 4177/06

Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls; Zuverlässigkeit bei Nichterfüllung der Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer sowie nicht fristgerecht eingereichter Steuererklärungen und diesbezüglich eingeleiteten Strafverfahrens; Versuch der Herbeiführung der Zahlungsverjährung durch mangelnde Auffindbarkeit und fehlschlagende Postzustellversuche

BFH, Beschluss vom 09.04.2009 - Aktenzeichen VII B 113/08

DRsp Nr. 2009/14984

Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls; Zuverlässigkeit bei Nichterfüllung der Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer sowie nicht fristgerecht eingereichter Steuererklärungen und diesbezüglich eingeleiteten Strafverfahrens; Versuch der Herbeiführung der Zahlungsverjährung durch mangelnde Auffindbarkeit und fehlschlagende Postzustellversuche

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2;

Gründe:

I.