FG München - Urteil vom 31.05.2017
4 K 1990/16
Fundstellen:
DStR 2017, 1728

Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermutung des Vermögensverfalles

FG München, Urteil vom 31.05.2017 - Aktenzeichen 4 K 1990/16

DRsp Nr. 2017/10309

Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermutung des Vermögensverfalles

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des Bescheides der Beklagten, durch den sie die Bestellung des Klägers zum Steuerberater widerrufen hat.