FG Sachsen - Gerichtsbescheid vom 10.08.2010
6 K 642/10
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 3, § 67; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 3; StBerG § 67;

Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters wegen Kündigung der Haftpflichtversicherung

FG Sachsen, Gerichtsbescheid vom 10.08.2010 - Aktenzeichen 6 K 642/10

DRsp Nr. 2011/11205

Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters wegen Kündigung der Haftpflichtversicherung

Der mit Erlöschen der Haftpflichtversicherung eines Steuerberaters gem. § 46 Abs. 2 Nr. 3 StBerG erfolgte Widerruf der Bestellung als Steuerberater ist rechtmäßig, wenn auch im finanzgerichtlichen Verfahren weder die Neubegründung des gem. § 67 StBerG erforderlichen Versicherungsschutzes noch der Einschluss in die bei einem neuen Arbeitgeber bestehende Versicherung nachgewiesen wird und aus dem Auftreten im finanzgerichtlichen Verfahren auf eine neben der Beschäftigung bei einer Steuerberatungsgesellschaft ausgeübte selbständige Tätigkeit geschlossen werden kann

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Kläger zur Last.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 3, § 67; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 3; StBerG § 67;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um den Widerruf der Zulassung als Steuerberater.