FG Niedersachsen - Urteil vom 29.05.2008
6 K 433/07
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2;

Widerruf der Bestellung; Steuerberater; Insolvenzverfahren; Insolvenzplan - Zum Widerruf der Bestellung als Steuerberater

FG Niedersachsen, Urteil vom 29.05.2008 - Aktenzeichen 6 K 433/07

DRsp Nr. 2009/3736

Widerruf der Bestellung; Steuerberater; Insolvenzverfahren; Insolvenzplan - Zum Widerruf der Bestellung als Steuerberater

1. Zu den Voraussetzungen für den Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG. 2. Es liegt auf der Hand, dass die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerberaters nach der InsO eintretenden Rechtsfolgen nicht geeignet sein können, die Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen. 3. Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des insolvent gewordenen Steuerberaters sind noch nicht wieder hergestellt, solange dem Steuerberater nicht die Restschuldbefreiung erteilt und ein Insolvenzplan aufgestellt ist. 4. Die Vereinbarung zwischen dem insolventen Steuerberater und seinen Gläubigern zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens steht einem angenommenen und bestätigten Insolvenzplan nicht gleich.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2;

Tatbestand:

Streitig ist der Widerruf der Bestellung der Klägerin als Steuerberaterin.