Auf die Berufungen der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Münster vom 16.05.2019 abgeändert.
Die Verfügungsanträge der Verfügungskläger werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Verfügungskläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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