FG Münster - Urteil vom 14.02.2006
15 K 4082/05 E
Normen:
EStG § 32 Abs. 7 S. 2, 5 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 969

Widerruf der Erklärung zur Zuordnung von Kindern

FG Münster, Urteil vom 14.02.2006 - Aktenzeichen 15 K 4082/05 E

DRsp Nr. 2006/20888

Widerruf der Erklärung zur Zuordnung von Kindern

Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass die Zustimmungserklärung im Sinne des § 32 Abs. 7 Satz 2 EStG nach § 32 Abs. 7 Satz 5 EStG nur für zukünftige Kalenderjahre widerrufen werden kann.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 7 S. 2, 5 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Klägerin (Klin.) der Haushaltsfreibetrag zu gewähren ist, nachdem sie für das Vorjahr ihre Zustimmung zur Zuordnung ihres Kindes zum Kindesvater erteilt hatte.