Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23.10.2023 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde des Antragstellers hat keinen Erfolg.
Das Verwaltungsgericht hat seinen sinngemäßen Antrag,
die aufschiebende Wirkung der Klage
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