Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,-- € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehung des Widerrufs der ihr erteilten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin".
Die Regierung von ... erteilte der Antragstellerin mit Urkunde vom 18. Februar 2016 die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin".
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