Es wird festgestellt, dass die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg vom 12. Oktober 2017 wirksam zurückgenommen worden ist.
2.Die mit Schreiben vom 6. November 2017 erneut eingelegte Revision des Angeklagten gegen das oben genannte Urteil wird als unzulässig verworfen.
3.Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|