FG Köln - SENATSUrteil vom 02.03.1999
8 K 6568/98
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 5; ZPO § 915;

Widerruf der Steuerberaterbestellung bei Vermögensverfall

FG Köln, SENATSUrteil vom 02.03.1999 - Aktenzeichen 8 K 6568/98

DRsp Nr. 2001/2006

Widerruf der Steuerberaterbestellung bei Vermögensverfall

Die Bestellung zum Steuerberater ist zu widerrufen, wenn der Steuerberater die durch die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis begründete Vermutung des Vermögensverfalls nicht zu entkräften vermag.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 5; ZPO § 915;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte zu Recht die Bestellung des Klägers als Steuerbevollmächtigter widerrufen hat.