Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO
BFH, Beschluss vom 04.03.2004 - Aktenzeichen VII R 21/02
DRsp Nr. 2004/7320
Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO
»1. Die Vermutung, dass durch die weitere Berufsausübung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters Interessen der Auftraggeber gefährdet sind, greift auch nach In-Kraft-Treten der InsO ein und kann nur aufgrund außergewöhnlicher Umstände des einzelnen Falles als widerlegt angesehen werden; die in der Rechtsprechung des Senats unter der Geltung der KO aufgestellten Grundsätze gelten insoweit im Wesentlichen fort.2. § 12GewO ist auf die Bestellung als Steuerberater auch nicht entsprechend anwendbar.«