Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs Berlin vom 18. Mai 2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
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