Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Hessischen Anwaltsgerichtshofs vom 13. Juni 2022 wird verworfen.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
Der Kläger ist seit dem Jahr 1996 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Am 25. November 2021 widerrief die Beklagte die Zulassung des Klägers zur Rechtsanwaltschaft. Mit Urteil vom 13. Juni 2022, dem Kläger zugestellt am 6. Juli 2022, hat der Hessische Anwaltsgerichtshof die hiergegen gerichtete Klage als unbegründet abgewiesen.
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