Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichtshofs in Schleswig vom 19. Februar 2018 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
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