Das Zulassungsverfahren wird eingestellt.
Das Urteil des 2. Senats des Anwaltsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 23. Januar 2019 ist gegenstandslos.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
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