Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1. vom 00.00.2022 wird die Zwischenverfügung der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Köln vom 00.00.2022 - RO-N01-2 - aufgehoben.
1.
Die Beteiligte zu 2. ist im o.g. Grundbuchblatt als die Eigentümerin verzeichnet.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|