Der Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Der Antragsteller ist ein Berufssportler (Fußballspieler), der als solcher beim X-Verein (nachfolgend: Arbeitgeber) angestellt ist. Aus dieser Tätigkeit erzielte er in den Jahren 2016 bis 2018 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Arbeitslohn besteht aus einer veranstaltungsunabhängigen Pauschalvergütung (vgl. § 6 des Dienstvertrags vom xx.yy.2017, Bl. 63 ff., insbes. Bl. 68) und einsatzabhängigen Punkt- und Pokalprämien (vgl. § 13 des Dienstvertrags, Bl. 72 ff.). Seinen Wohnsitz hatte der Antragsteller im vorgenannten Zeitraum in Y (Frankreich).
Auf entsprechende Anträge erteilte der Antragsgegner dem Arbeitgeber des Antragstellers am 31. August 2016, 5. April 2017 sowie 13. Juni 2018 widerrufliche Freistellungsbescheinigungen gem. § 39 Abs. 4 Nr. 5 EStG für den Zeitraum 1. August 2016 bis 31. Dezember 2018 (vgl. LSt Bl. 3, 6 und 9).
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