Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.500, - € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Sofortvollzug u.a. des Widerrufs seiner Waffenbesitzkarten.
Der Antragsteller beantragte am 22. Mai 2018 beim zuständigen Landratsamt die Verlängerung seines Jagdscheins. Nachdem Anhaltspunkte für gesundheitliche Probleme des Antragstellers bekannt wurden, forderte die Behörde diesen zur Beibringung eines Eignungsgutachtens auf.
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