Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
Gegenstand der Klage ist die Verfügung der Beklagten vom 06.01.2022, dem Kläger zugestellt am 07.01.2022, mit der die Zulassung des 68 Jahre alten Klägers zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls gem. § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO widerrufen wurde. Die Klage vom 04.02.2022 ging am selben Tag bei Gericht ein.
Der Kläger ist seit dem 00.00.1983 als Rechtsanwalt im Bezirk der Beklagten zugelassen.
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