Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.02.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Köln –
Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % leistet.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
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