Widerstreitende Steuerfestsetzungen - Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Abzug von Versorgungsleistungen als dauernde Last
FG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2012 - Aktenzeichen 7 K 4177/11 E
DRsp Nr. 2012/18474
Widerstreitende Steuerfestsetzungen - Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Abzug von Versorgungsleistungen als dauernde Last
Werden die im Rahmen einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen geschuldeten Altenteilleistungen erst durch aufgrund eines Rechtsbehelfs des Vermögensempfängers geänderte Steuerbescheide als dauernde Last abgezogen, so kann die Nichtversteuerung der Versorgungsleistungen als wiederkehrende Bezüge in den gegenüber dem Versorgungsempfänger ergangenen Steuerbescheiden grundsätzlich nach § 174 Abs. 4AO (widerstreitende Steuerfestsetzungen) geändert werden.Ist der Vermögensempfänger Gesamtrechtsnachfolger des zwischenzeitlich verstorbenen Versorgungsempfängers geworden, ist er nicht Dritter i.S. von § 174 Abs. 5AO.
Der Beklagte erließ am 26.1.2011 gegen den Kläger und seinen Bruder als Rechtsnachfolger ihrer am 17.6.2006 verstorbenen Mutter B nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 aAO geänderte Einkommensteuerbescheide für 2001 und 2002.
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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