Zwischen den Parteien ist streitig, ob nach Änderung des Schenkungsteuerbescheides vom x.x.1995 aufgrund einer außergerichtlichen Einigung in der mündlichen Verhandlung vom x.x.2001 wegen widerstreitender Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 4 Abgabenordnung (AO) der streitige Erbschaftsteuerbescheid vom x.x.2001 erlassen werden durfte.
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