I.
Streitig ist, ob Zoll erstattet werden kann, weil reklamierte Waren wieder ausgeführt wurden.
Die Klägerin beantragte am 15. September 1998 beim Zollamt ... (ZA) die Überführung einer Sendung Kraftfahrzeuge der Codenummer 8703 3219 000 aus Indien in den freien Verkehr. Das ZA entsprach diesem Antrag und forderte mit Bescheid vom 21. September 1998 von der Klägerin 11.012,40 DM Zoll und 28.597,18 DM Einfuhrumsatzsteuer, zusammen 39.609,58 DM an.
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