I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist ehemaliger Steuerberater. Seine Bestellung als Steuerberater wurde 1994 wegen Vermögensverfalls widerrufen, weil er in das Schuldnerverzeichnis eingetragen und gegen ihn in mehreren Fällen Haft zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung angeordnet worden war. Die seinerzeit hiergegen erhobene Klage wurde rechtskräftig abgewiesen.
Nach Scheitern eines Verfahrens zur Bereinigung der Schulden des Klägers in Höhe von seinerzeit ca. ... DM eröffnete das zuständige Amtsgericht (AG) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klägers. Nach Abhaltung eines Schlusstermins beschloss das AG die Aufhebung des Insolvenzverfahrens und kündigte die Restschuldbefreiung gemäß § 291 der Insolvenzordnung (InsO) nach Ablauf von fünf Jahren an.
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