FG Niedersachsen, Urteil vom 18.04.2013 - Aktenzeichen 6 K 381/12
DRsp Nr. 2013/16116
Wiederbestellung als Steuerberater
Zu den Voraussetzungen der Wiederbestellung als Steuerberater gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3StBerG.Die Wiederbestellung ist u. a. zu versagen, wenn der Bewerber nicht in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf des Steuerberaters ordnungsgemäß auszuüben oder sich so verhalten hat, dass die Besorgnis begründet ist, er werde den Berufspflichten als Steuerberater nicht genügen.Das Ignorieren des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater und der Verstoß gegen das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen in 23 Fällen kann einer Wiederbestellung als Steuerberater entgegenstehen.