FG Baden-Württemberg - Urteil vom 04.09.2002
13 K 185/98
Normen:
AO (1977) § 110 Abs. 1 ; AO (1977) § 110 Abs. 2 S. 1 ; AO (1977) § 125 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1490

Wiedereinsetzung bei Vorschulden der zur Sichtung des Posteingangs hinzugezogenen Hilfsperson; Beginn der Frist für den Wiedereinsetzungsantrag; Nichtigkeit eines Bescheides wegen materiell-rechtlichen Fehlern des FA; Einkommensteuer 1990 bis 1991

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.09.2002 - Aktenzeichen 13 K 185/98

DRsp Nr. 2002/17059

Wiedereinsetzung bei Vorschulden der zur Sichtung des Posteingangs hinzugezogenen Hilfsperson; Beginn der Frist für den Wiedereinsetzungsantrag; Nichtigkeit eines Bescheides wegen materiell-rechtlichen Fehlern des FA; Einkommensteuer 1990 bis 1991

1. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Wird zur Unterstützung bei der Wahrung einer gesetzlichen Frist eine Hilfsperson hinzugezogen, so ist dem Beteiligten deren Verschulden nicht zuzurechnen, wenn die Hinzuziehung sachgerecht ist und der Beteiligte die Hilfsperson in zumutbarer Weise unterweist und beaufsichtigt. 2. Die Frist für die Stellung des Antrags auf Wiedereinsetzung nach § 110 Abs. 2 AO 1977 beginnt nicht erst mit der wiederholten Übersendung des Einkommensteuerbescheids, sondern mit der zeitlich zuvor erfolgten Übermittlung der Vollstreckungsankündigung, wenn der Steuerpflichtige dadurch bereits Kenntnis darüber erlangt, dass das FA seiner Einkommensteuererklärung offensichtlich nicht gefolgt ist. 3. Ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist nicht allein schon deshalb nichtig, weil er auf grob fehlerhafter Anwendung des geltenden Rechts beruht. Selbst eine Häufung von Fehlern führt nicht zur Nichtigkeit.

Normenkette:

AO (1977) § 110 Abs. 1 ; AO (1977) § 110 Abs. 2 S. 1 ; AO (1977) § 125 ;

Tatbestand: