BFH - Beschluss vom 25.06.2002
XI R 8/97
Normen:
FGO § 120 Abs. 1 S. 1 § 56 Abs. 1 ;

Wiedereinsetzung; Beschwerdeeinlegung durch neuen Bevollmächtigten

BFH, Beschluss vom 25.06.2002 - Aktenzeichen XI R 8/97

DRsp Nr. 2002/12663

Wiedereinsetzung; Beschwerdeeinlegung durch neuen Bevollmächtigten

1. Die Bestellung eines weiteren Prozessbevollmächtigten enthält nicht zugleich den Widerruf der Vollmacht des bisherigen Prozessbevollmächtigten, da sich ein Beteiligter von mehreren Prozessbevollmächtigten vertreten lassen kann. Der Widerruf ist dem Gericht anzuzeigen.2. Wird Wiedereinsetzung mit der Begründung beantragt, die Zustellung des Beschlusses über die Zulassung der Revision sei zu Unrecht nicht an den Vertreter erfolgt, der die NZB eingelegt hat, sondern an denjenigen, der vor dem FG aufgetreten war, so ist darzulegen, dass dem Stpfl. das Verschulden dieses Vertreters nicht zuzurechnen ist (Anschluss und Abgrenzung zum BFH-Urt. v. 21.03.2002 - VII R 7/01).

Normenkette:

FGO § 120 Abs. 1 S. 1 § 56 Abs. 1 ;

Gründe: