BFH - Urteil vom 17.01.2007
XI R 50/04
Normen:
FGO § 56 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 944
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 22.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1686/01

Wiedereinsetzung; Einlegung des Rechtsmittels beim FG; verspätete Weiterleitung

BFH, Urteil vom 17.01.2007 - Aktenzeichen XI R 50/04

DRsp Nr. 2007/5951

Wiedereinsetzung; Einlegung des Rechtsmittels beim FG; verspätete Weiterleitung

Wiedereinsetzung ist zu gewähren, wenn ein Beteiligter ein Rechtsmittel beim unzuständigen Gericht, aber so rechtzeitig eingereicht hat, dass bei einer Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres mit dem fristgerechten Eingang beim zuständigen Gericht gerechnet werden kann.

Normenkette:

FGO § 56 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden im Streitjahr 1998 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in Höhe von 508 453 DM, die Klägerin Verluste aus stiller Beteiligung an einer GmbH (Export von Lebensmitteln u.a.) in Höhe von 17 500 DM sowie aus Vermietung und Verpachtung von 226 302 DM. Die Einkommensteuer 1998 wurde bestandskräftig auf 81 910 DM festgesetzt.