I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden im Streitjahr 1998 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in Höhe von 508 453 DM, die Klägerin Verluste aus stiller Beteiligung an einer GmbH (Export von Lebensmitteln u.a.) in Höhe von 17 500 DM sowie aus Vermietung und Verpachtung von 226 302 DM. Die Einkommensteuer 1998 wurde bestandskräftig auf 81 910 DM festgesetzt.
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